02.02.2012 Pressemeldung Kommunalreform Maikammer

Stellungnahme des südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart und der Landtagsabgeordneten Christine Schneider zum Beitrag „Doppeltes Spiel“ (Rheinpfalz vom 30. Januar 2012)


Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und die Landtagsabgeordnete Christine Schneider (beide CDU) betonen, dass sie die Position der SPD, wonach die Verbandsgemeinde Maikammer aufgelöst und mit Edenkoben zusammengelegt werden soll,  ausdrücklich nicht teilen. „Wir treten dafür ein, dass die erfolgreiche und leistungsstarke Verbandsgemeinde Maikammer erhalten bleibt.“


 „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb die Verbandsgemeinde Maikammer aufgelöst werden soll. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Fusionen. Aber die Vorteile einer Fusion müssen im Einzelfall plausibel dargelegt werden können und die Vorteile müssen die Nachteile überwiegen. Ansonsten macht es keinen Sinn. Im Falle Maikammers haben die Befürworter einer Auflösung der Verbandsgemeinde diesen Nachweis jedoch nicht erbracht.

 


„Die Verbandsgemeinde Maikammer hat sich vielmehr in vorbildlicher Weise entwickelt. Maikammer zeichnet sich durch eine effiziente Verwaltung und eine besondere Bürgernähe aus. Maikammer zeigt, dass auch eine kleine Verbandsgemeinde hervorragende Arbeit leisten kann. Die Verbandsgemeinde ist mehr als ein Verwaltungsverband. Hier ist ein Gemeinwesen mit einer großen, beispiellosen Identifikation zusammengewachsen, das den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Lebensqualität sichert.“


Thomas Gebhart betont, dass ein Zusammenschluss von Verbandsgemeinden nicht ohne Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bzw. der zuständigen Gremien vor Ort erfolgen soll. Eine Zwangsfusion ist abzulehnen. „Es passt nicht zusammen, dass die Landesregierung einerseits viel von Bürgerbeteiligung rede, aber an der Stelle, an der Bürgerbeteiligung wirklich angebracht wäre, nämlich der Neuordnung von Gebietskörperschaften, davon nichts wissen will.“ Gebhart verweist darauf, dass aus gutem Grund das deutsche Grundgesetz nur eine Ausnahme vom ansonsten streng repräsentativdemokratischen System auf Bundesebene vorsieht. Und dies ist der Fall der Neugliederung des Bundesgebiets. Dies sollte der Landesregierung in Rheinland-Pfalz zu denken geben. Analog zur Bundesebene gibt es gute Gründe, eine Neugliederung der Verbandsgemeinden nicht gegen den Willen der betreffenden Bevölkerung durchzusetzen. Dieser Wille kann sich entweder in einer Volksabstimmung in der betreffenden Verbandsgemeinde oder in einem Beschluss des von den Bürgern gewählten Rats artikulieren.